HERZLICH WILLKOMMEN AUF DER INTERNETPRÄSENZ DER ANWALTSKANZLEI
NORMAN SAUER IN EBERSBERG


Die Rechtsanwaltskanzlei Sauer in Ebersberg bietet umfassende rechtliche Beratung und engagierte Vertretung in ausgewählten Rechtsgebieten. Ziel ist es, Mandanten klar zu informieren, rechtssicher zu begleiten und ihre Interessen konsequent durchzusetzen. Jedes Mandat wird individuell geprüft und strategisch betreut.

Ich berate und vertrete Privatleute, Selbstständige und mittelständische Unternehmen in vielen ihrer täglichen Angelegenheiten. Meine Schwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Mietrecht, privates Baurecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Strafrecht.


Sprechen Sie mich an, ich freue mich darauf, Ihre Probleme für Sie lösen zu dürfen!

 

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MIETRECHT 

Im Mietrecht vertritt Rechtsanwalt Norman Sauer sowohl Mieter als auch Vermieter. Eine objektive Betrachtung beider Seiten ist oft entscheidend für eine erfolgreiche Lösung. Beratung und Vertretung erfolgen bei Mietmängeln, Schönheitsreparaturen, Mieterhöhungen, Mietminderungen, Kündigungen sowie Räumungsklagen. Auch nach Beendigung eines Mietverhältnisses steht die Kanzlei unterstützend zur Seite. Durch den Fachanwaltstitel profitieren Mandanten von besonderer fachlicher Tiefe.

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BAURECHT

Im Baurecht vertritt die Kanzlei alle Beteiligten eines Bauvorhabens. Dazu gehören Bauherren, Bauträger, Bauunternehmen, Architekten und weitere Baubeteiligte. Beratung erfolgt bei Vertragsabschlüssen, Abnahmen, Werklohnansprüchen, Baumängeln, Kündigungen von Bauverträgen sowie bei Schadensersatzforderungen. Die Durchsetzung der Ansprüche kann sowohl aussergerichtlich als auch gerichtlich erfolgen, wobei eine wirtschaftliche Lösung stets Priorität hat.

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STRAFRECHT 

Wird ein Strafverfahren eingeleitet, ist eine frühzeitige Unterstützung entscheidend. Ich begleite Mandanten bereits im Ermittlungsverfahren und vertrete sie vor Gericht. Auch im Jugendstrafrecht steht die Kanzlei beratend und verteidigend zur Seite. Ziel ist es stets, die Rechte der Mandanten zu wahren und negative Folgen zu minimieren. Eine umfassende Aufklärung über Rechte und Verfahrensabläufe bildet dabei die Grundlage einer effektiven Verteidigung.

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FAMILIENRECHT 

Im Familienrecht begleitet die Kanzlei Mandanten in sensiblen Lebenssituationen. Beratung und Vertretung erfolgen bei Eheverträgen, Scheidungen, dem Zugewinnausgleich, Unterhaltsstreitigkeiten sowie bei Fragen zum Sorgerecht. Ziel ist es, sachliche und tragfähige Lösungen zu finden, die sowohl rechtlich als auch persönlich Bestand haben. Dabei wird besonderer Wert auf eine  transparente Verfahrensführung gelegt.                          

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VERKEHRSRECHT

Im Verkehrsrecht unterstützt die Kanzlei Mandanten bei allen rechtlichen Problemen rund um den Straßenverkehr. Dazu zählen die Unfallregulierung, Ordnungswidrigkeitenverfahren wie Blitzer- oder Rotlichtverstöße sowie Strafverfahren, etwa bei Trunkenheitsfahrten oder fahrlässiger Körperverletzung. Beratung beim Autokauf oder Leasing rundet das Leistungsspektrum ab.

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Rechtsanwalt Norman Sauer

Wer einen Rechtsanwalt beauftragt, sucht nicht nur juristische Kompetenz, sondern auch Vertrauen, Klarheit und Verlässlichkeit. Genau dafür steht Rechtsanwalt Norman Sauer. 

Als selbstständiger Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Ebersberg begleite ich Mandanten persönlich, engagiert und mit dem notwendigen Augenmaß durch rechtliche Herausforderungen. 

Nach meiner Zulassung im Jahr 2011 habe ich mich früh auf praxisnahe Rechtsgebiete konzentriert, die Mandanten im Alltag besonders betreffen. Die regelmäßige Fortbildung ist für mich selbstverständlich, um eine Beratung auf aktuellem rechtlichen Stand sicherzustellen. 

Mandanten profitieren von einer persönlichen Betreuung ohne wechselnde Ansprechpartner, transparenter Information über Kosten und Abrechnung sowie einer zügigen Bearbeitung ihrer Anliegen mit klarer Kommunikation. Selbstverständlich erfolgt die Mandatsführung stets diskret und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.




KOSTEN

Viele Mandanten scheuen den Gang zu einem Rechtsanwalt aus Angst vor den Kosten. Wir halten es für selbstverständlich, dieses Thema offen anzusprechen. Wir klären Sie gleich zu Beginn eines Mandats über mögliche Kosten auf.

Sofern sich das Mandat auf eine Erstberatung, also ein einmaliges Beratungsgespräch, beschränkt, setzen wir hierfür pauschale Kosten von 226,10 € inklusive Mehrwertsteuer an. Sobald im Anschluss weitere Beratungen oder ein Tätigwerden in anderer Weise erforderlich werden, richten sich die Gebühren nach dem RVG. Die erste Beratung wird dann selbstverständlich nicht gesondert in Rechnung gestellt.

Grundsätzlich hat ein Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) drei Möglichkeiten, seine Gebühren zu berechnen:

  • Die Berechnung nach dem Gegenstandswert


Anhand des Gegenstandswertes oder auch Streitwertes ergibt sich eine Gebühr nach dem RVG. Diese Gebühr wird dann je nach Art und Umfang der Tätigkeit mit einem bestimmten Faktor multipliziert.

  • Die Vereinbarung eines Stundensatzes


Es besteht auch die Möglichkeit, ein Stundenhonorar zu vereinbaren. Der Stundensatz unserer Kanzlei liegt in der Regel bei 220 € zuzüglich Mehrwertsteuer.

  • Die Vereinbarung eines Pauschalbetrages


Auch kann es in manchen Fällen sinnvoll sein, einen Pauschbetrag festzulegen, der die gesamte Tätigkeit in dem entsprechenden Fall abdeckt.


Wir versuchen stets, die Variante zu wählen, die uns für alle Beteiligten am fairsten erscheint. Dies lässt sich natürlich nur anhand eines konkreten Einzelfalles individuell bestimmen.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, nehmen wir natürlich Kontakt mit Ihrem Versicherer auf und holen eine Deckungszusage ein, ohne dass hierdurch zusätzliche Kosten für Sie entstehen.





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